KFZ-Brief verloren?
Entgegen der umgänglichen Meinung ist der
KFZ-Brief (bzw. Zulassungsbescheinigung II)
eine Urkunde, welche den jeweiligen Inhaber
als „wahrscheinlichen“ Eigentümer des Kraft-
fahrzeugs legitimiert. Gemäß dem Urteil des
BGH Karlsruhe (Aktenzeichen: VIII ZR 184/05
vom 13.09.2006) besitzt der Kfz-Brief eine
Besitzstandsfunktion, die nahelegt, dass der
Vorlegende auch der Verfügungsberechtigte
über die Sache bzw. Kfz ist. Der KFZ-Brief
sollte deshalb an einem sicheren Ort auf-
bewahrt werden. Ohne die Vorlage des
zum KFZ gehörenden Briefes können Status-
änderungen wie KFZ-Ummeldung, KFZ-Abmeldung
oder Zulassung, nicht durchgeführt werden.
Wenn ein KFZ-Brief nicht mehr auffindbar ist oder
auch versehentlich zerstört wurde, muss dieses
zwingend dem ortsansässigen Zulassungsamt
gemeldet werden (Formulare im Formular-Center).
Wir empfehlen allerdings, vorab mit dem jeweiligen
Zulassungsamt Kontakt aufzunehmen, um die
entsprechende Vorgehensweise mit dem Amt
abzusprechen (siehe auch „Warum das KFZ
vor Verkauf abmelden?").
Viele Zulassungsämter verlangen in diesem
Kontext die Abgabe einer eidesstattlichen
Versicherung vom ehemaligen Eigentümer,
bevor ein neuer KFZ-Brief beantragt oder
ausgestellt wird. (Die Abgabe einer solchen
eidesstattlichen Versicherung kann durch den
ehemaligen Eigentümer oder die beauftragten
Vertreter der Ämtergänger KG erfolgen, sofern
eine notariell bestätigte, eidesstattliche
Versicherung des ehemaligen Eigentümers
vorliegt. Bei Verlust von Dokumenten von
Firmenwagen kann nur der Geschäftsführer
und allenfalls ein Prokurist diese Erklärung
rechtswirkend abgeben.)
Weiter gilt zu beachten, dass während des Zeit-
raumes der Ausstellphase des KFZ- Briefes, keine
Statusänderungen vorgenommen werden dürfen.
Und auch nach dem Erhalt des neuen KFZ-Briefes,
muss ein Wiederauffinden des „alten" KFZ-Briefes
dem Amt angezeigt werden.
Kosten für die Beantragung eines neuen
KFZ-Briefes:
- 10 € für die Abgabe der eidesstattlicher Versicherung
- ca. 70 € für die Ausstellung des neuen KFZ-Briefes
Die Dauer für die Ausstellung beläuft sich auf 4-6
Wochen (gleiches gilt für Zulassungsbescheinigung II).